Vertreterversammlung

15. Juni 2020

… erst im Herbst 2020 … Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnlich Maßnahmen. Bedauerlicherweise ist die Corona-Pandemie noch nicht überstanden und daher bestehen nach wie vor erhebliche …

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… erst im Herbst 2020 …

Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnlich Maßnahmen.

Bedauerlicherweise ist die Corona-Pandemie noch nicht überstanden und daher bestehen nach wie vor erhebliche Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Insoweit sind entsprechend dem § 5 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen untersagt bzw. sind nur in besonders begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zustimmung des Gesundheitsamtes gestattet.

Entsprechend der Einschätzung des Verbandes der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) kann es auch ohne eine formale behördliche Anordnung oder ohne konkret vorliegende Verdachts- oder Infektionsfälle geboten sein, die Versammlung zu verschieben.

Nach entsprechender Risikoabwägung haben Aufsichtsrat und Vorstand der Gubener Wohnungsbaugenossenschaft eG es für sinnvoll und notwendig erachtet, die Versammlung im Sinne der Fürsorgepflicht für die Mitglieder der Vertreterversammlung, des Aufsichtsrates und die Mitarbeiter der GWG auf die zweite Jahreshälfte zu verschieben.

 

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