Fragen & Antworten Zum Thema Wohnen

Allgemein

Verfügt die GWG auch über barrierereduzierte Wohnungen?

Natürlich! In jedem Wohngebiet stehen barrierereduzierte Wohnungen, teilweise mit ebenerdigen Duschen und Fahrstühlen, zur Verfügung. Und nicht nur das. Wir kooperieren sehr eng mit der Volkssolidarität, die eine Vielzahl von Serviceleistungen für Senioren und behinderte Menschen anbietet. Darüber hinaus unterhalten wir einen barrierefreien Mitgliedertreff, zu dessen Angebot auch die Unterstützung in vielen Fragen des täglichen Lebens gehört. Einige unserer Wohnobjekte verfügen über Aufzüge. Sprechen Sie uns dazu bitte telefonisch oder per E-Mail an.

Darf ich meinen Hund mitbringen?

Gerne! Tiere sind wunderbare Partner der Menschen und wichtig für das Wohlbefinden. Einen Zoo können Sie natürlich nicht in ihrer Wohnung anlegen und ebenso achten wir darauf, dass unsere Tierhalter ihre Lieblinge artgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend unterbringen. Wenn Sie ein Tier anschaffen wollen oder als Neumieter mit einem Haustier einziehen möchten, erwarten wir, dass Sie uns Ihr Vorhaben mitteilen damit wir eine Genehmigung erteilen können. Die „Ordnungsbehördlichen Verordnungen“ des Landes Brandenburg müssen allerdings immer eingehalten werden.

Haben Sie auch Wohnungen mit Garten oder dazugehörigem Kleingarten?

Einige unserer Wohnungen haben einen Garten. Rund um unsere anderen Wohnobjekte gibt es allerdings meist große begrünte Freiflächen. Wenn Sie einen Schrebergarten mit Datsche suchen, dann sollte das in Guben überhaupt kein Problem werden. Das Angebot ist groß und oft weitaus günstiger als in anderen Städten.

Ich bin polnischer Staatsbürger. Kann ich in Ihre Genossenschaft eintreten?

Dzień dobry! Natürlich können Sie bei uns Mitglied werden! Wir sprechen zwar nicht so gut polnisch, wie Sie deutsch, aber wir laden Sie gern auf ein Kennenlernen und eine Wohnungsbesichtigung ein.

Wenn etwas repariert werden muss, an wen wende ich mich dann?

Unsere Hausmeister sind immer die ersten Ansprechpartner wenn es um Reparaturen geht. Wenn Sie Umbauten planen, sprechen Sie uns bitte an, da diese genehmigt werden müssen. Unser Tochterunternehmen, die BIS GmbH führt für uns eine Reihe handwerklicher Leistungen durch, darunter zum Beispiel alles was mit Elektrizität und Installation zu tun hat, aber auch Malerarbeiten und Fußbodenverlegung.

Im Internet erreichen Sie die BIS unter www.bis-gmbh-guben.de und per Telefon unter 03561 52034.

Genossenschaft

Wie werde ich Mitglied …

Das geht einfacher als gedacht. Vor dem Hintergrund des Schutzes der Gemeinschaft prüfen wir erst die Bonität und dann erfolgt die Aufnahme. Zum einen füllen Sie das Selbstauskunftsformular aus, dass Sie wahlweise hier herunterladen können oder in der Geschäftsstelle mit unserer Hilfe ausfüllen. Gleichzeitig zahlen Sie das Eintrittsgeld in Höhe von 40,- Euro und erwerben mindestens einen Geschäftsanteil der Genossenschaft in Höhe von 155,- Euro. Wie viele Geschäftsanteile Sie letztendlich benötigen hängt von der jeweiligen Wohnung ab, die Sie beziehen möchten.

… und welche Rechte habe ich dann?

Als Mitglied genießen Sie bei uns ein lebenslanges Wohnrecht, es sei denn, es liegt Ihrerseits ein schwerer Verstoß beispielsweise gegen die Satzung vor. Zudem verfügen Sie natürlich über ein Stimmrecht für die Zusammensetzung der Vertreterversammlung, über das Sie die Entwicklung der Genossenschaft aktiv mitbestimmen können.

Stimmt es, dass ich eine staatliche Förderung bekommen kann?

Ja, das ist richtig! Zurzeit zahlt der Staat im Rahmen des ersten Erwerbs von Geschäftsanteilen eine Förderung im Sinne einer Wohnungsbauprämie. Dies ist allerdings an einige Bedingungen gebunden, so z. B. gibt es eine Einkommensgrenze.

Wenn ich bei Ihnen Mitglied werde, gehört mir dann irgendwann die Wohnung, die ich beziehe?

Nein. Ihre Mitgliedschaft bezieht sich auf die Genossenschaft, also unser Wohnungsbauunternehmen mit allem drum & dran.

Was geschieht mit meinem Geld? – Bekomme ich alles zurück, wenn ich ausziehe?

Wenn Sie ausziehen, zahlen wir Ihnen Ihre Anteile nach Ablauf des Geschäftsjahres und Bestätigung des Abschlusses aus. Bei uns sind Sie also gut aufgehoben.

Ganz grundsätzlich fließt Ihr Geld in das Eigenkapital der Genossenschaft. Damit finanzieren wir Renovierungen, Um- und Neubauten und vieles andere mehr.  Unser Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung achten penibel darauf, dass die Satzung der Genossenschaft eingehalten wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer Genossenschaft und anderen Vermietern?

Aufgrund der genossenschaftlichen Prinzipien, die sich vornehmlich auf das Wohl der Gemeinschaft beziehen, haben Wohnungsbaugenossenschaften in aller Regel größere Spielräume und Möglichkeiten, um auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder einzugehen. Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und ist eine sehr demokratische Unternehmensform. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.

Die GWG ermöglicht ihren Mitgliedern einen extrem hohen Grad an räumlicher und finanzieller Planungssicherheit. Darüber hinaus können wir im Gegensatz zu Vermietern auf dem „freien Markt“ kontinuierlich investieren und sind über unsere überdurchschnittliche Eigenkapitalquote bestens aufgestellt, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können. Schließlich bieten wir sogenannte (zum Teil kostenpflichtige) Mehrwertleistungen an, wie z. B. den Mitgliedertreff, die Gästewohnungen, Mitgliederreisen und einiges anderes mehr.

Satzung

Hier finden Sie unsere Satzung als PDF.

Wohnung & Vermietung

Wie errechnen sich die Geschäftsanteile, die ich für eine Wohnung benötige?

Die Höhe eines einzelnen Geschäftsanteils beträgt 155,- Euro. Die Staffelung der Geschäftsanteile im Verhältnis zur Wohnungsgröße finden Sie in unserer Satzung unter der Anlage zu § 17, Absatz 2 auf der letzten Seite unserer Satzung. Hier drei Beispiele: Für eine 1-Raum-Wohnung unter 40 qm benötigen Sie drei Geschäftsanteile, für eine 2-Raum-Wohnung sechs Anteile und für eine 4-Raum Wohnung acht Anteile.

Muss ich mit einer Wartezeit rechnen?

In der Regel können wir Ihnen umgehend eine Auswahl von Wohnungen anbieten. Wenn eine Wohnung frei ist, richten wir diese in Absprache mit Ihnen her. Manchmal können Sie zum Beispiel bei der Farbe der Wände oder auch bei des Wahl des Fußbodenbelages mitbestimmen. Wenn die Wohnung frei ist und Sie alle erforderlichen Geschäftsanteile erworben haben, können Sie einziehen.

Ich bin Gewerbetreibender und suche passende Räumlichkeiten. Kann ich Mieter werden auch ohne Genossenschaftsmitglied zu sein?

Ja, das ist möglich. Wir verfügen über einen Bestand an passenden Räumlichkeiten und können gegebenenfalls auch eine ursprüngliche Wohnung „umwidmen“. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn Sie eine Wohnung beziehen wollen.

Ich will kündigen. – Was muss ich beachten?

Wenn Sie kündigen wollen, gelten für Sie – auch als Genossenschaftsmitglied – die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem das deutsche Mietrecht mit seinen Fristen umfassend behandelt wird.

Wenn Sie in die Genossenschaft nicht verlassen und in eine andere Wohnung aus dem GWG Bestand umziehen möchten, verbleiben Ihre vorab gezahlten Anteile bei der GWG und werden auf die neue Wohnung entsprechend angerechnet.

Sollten Sie allerdings neben der Kündigung Ihrer Wohnung auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen wollen, mit der die Rückzahlung Ihrer Anteile verbunden ist, dann sind ergänzend die Regelungen des Genossenschaftsgesetzes zu beachten.

Hierbei ist wichtig zu wissen: Die Rückzahlung Ihrer Anteile kann erst nach dem jeweiligen Jahresabschluss der Genossenschaft eingeleitet werden, der auf Ihre Kündigung folgt. Der GWG Satzung folgend müssen Sie bis zum 30. Juni eines Geschäftsjahres kündigen. Danach zahlen wir zügig Ihre Anteile aus.

Mein(e) Partner(in) möchte in meine Wohnung einziehen – Was müssen wir beachten?

Das ist sehr einfach! Ihr(e) Partner(in) ist uns willkommen, auch ohne Mitglied zu werden. Aber Sie müssen uns aufgrund des Meldegesetzes mitteilen, wer ab wann bei Ihnen einzieht.