Hausrat oder Gebäude – wer zahlt?
Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf? Es ist ganz einfach: Die Hausratversicherung deckt alle losen Besitztümer ab, die sich in einer Wohnung befinden und eine Gebäude- oder Wohngebäudeversicherung richtet sich ausschließlich an den Eigentümer des Hauses oder der Wohnung.
Für unsere Mieter ist demnach einzig die Hausratversicherung relevant. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, wie z. B. Bekleidung, Möbel oder auch Fernseher. Die Hausratversicherung schützt alles, was sich in der Wohnung oder im Keller befindet und kein fester Bestandteil des Gebäudes ist.
Zu den grundsätzlich versicherten Gefahren zählen: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Ein Beispiel: Ein Rohrbruch setzt den Keller eines Mietshauses unter Wasser. Betroffen ist davon natürlich auch das Hab und Gut, das in den Kellerräumen der Mieter eingelagert ist. Versichert ist es aber nur, sofern eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt für Schäden am Hausrat definitiv nicht auf. Natürlich kostet der Schutz auch etwas. Hier lohnt es sich, Versicherungsanbieter zu vergleichen. Die Unterschiede sind trotz ähnlicher Leistungen oft enorm.